Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Transkriptionsleistungen
Definitionen
'2SLGBTQI+' steht für Zwei-Geister, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Queer, Intersexuelle und alle
anderen Geschlechtsidentitäten.
'Auftrag' meint die Leistungen mit denen Walter Translations vom Klienten beauftragt wurde.
'Klient' meint die Person, Firma, Unternehmen, Organisation, Körperschaft, sowie derer Tochtergesellschaften, Zweig- oder
Nebenstellen, die mit Walter Translations einen Vertrag eigegangen sind oder einen Auftrag bei Walter Translations aufgegeben
haben.
'Vertrag' meint das mündlich oder schriftlich abgegebene Einverständnis des Klienten an Walter Translations einen Auftrag
auszuführen.
'Übersetzung' meint die Übertragung der Bedeutung eines Textes aus einer Ausgangsprache in eine Zielsprache.
'Transkription' meint die Übertragung des gesprochenen Wortes in die geschriebene Form.
1. Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die der Klient an Walter Translations
vergibt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
b) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen lösen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten ab, soweit Walter Translations
die Anwendbarkeit dieser nicht ausdrücklich in schriftlicher Form bestätigt.
c) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Klienten durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen mit dem Klienten, und zwar auch dann, wenn Walter Translations bei der
Annahme einzelner Aufträge nicht mehr auf diese AGB Bezug nimmt.
2. Angebote
(a) Angebote und darin enthaltene Kostenvoranschläge die von Walter Translations erstellt wurden, stellen keine Verpflichtungserklärung von Walter Translations dar.
3. Auftragsannahme und Vertragsschließung
a) Die mündliche oder schriftliche Zusage des Klienten in Erwiderung eines von Walter Translations übermittelten
Angebot oder, wenn kein Angebot übermittelt wurde die schriftliche Bestätigung von Walter Translations eines erteilten Auftrages
bildet einen Vertrag.
b) Im Falle, dass ein Auftrag ohne schriftlichen Vertrag oder Auftragsbestätigung eingeleitet oder durchgeführt wird, gelten
die zutreffenden Abschnitte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Jedwede begründeten Zweifel seitens Walter Translations hinsichtlich der Liquidität des Klienten, berechtigen Walter
Translations vom Klienten hinreichende Sicherheiten zu verlangen, bevor ein Auftrag begonnen oder weiter ausgeführt wird.
d) Walter Translations behält sich das Recht vor Aufträge abzulehnen oder abzubrechen, die Inhalte oder Elemente enthalten, die
nach der Auffassung von Walter Translations gegen bestehendes Recht oder Gesetz verstoßen, oder wenn die Art des Auftrages gegen
die Berufs- und Ehrenordnung von Walter Translations verstößt.
e) Walter Translations wurde von einem Transsexuellen Mann und Mitglied der 2SLGBTQI+ Gemeinschaft gegründet und behält sich
daher das Recht vor Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder abzubrechen, sollte der Klient gegenüber Mitgliedern unserer
Organisation, anderen Klienten oder deren Kunden diskriminierendes Verhalten jedweder Art zeigen.
4. Ausführung und Lieferung
a) Walter Translations verpflichtet sich dazu Aufträge mit Sorgfalt und Genauigkeit, und nach bestem Wissen und
Befähigung, unter Anwendung professioneller Fachkenntnisse auszuführen, die den vom Klienten bestimmten Zwecken der zu
übersetzenden und/oder zu transkribierenden Texte gerecht werden.
b) Die Lieferung des Übersetzungs- oder Transkriptionsproduktes erfolgt für gewöhnlich per E-Mail oder per Post. Walter
Translations haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust des Produktes durch oder nach der elektronischen oder
postalischen Übermittlung.
c) Lieferfristen werden dem Klient nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Das Lieferungsdatum ist dennoch als vorläufig
anzusehen, wenn eine ausdrücklich schriftliche Vereinbarung dies nicht gegenteilig vertraglich festlegt. Walter Translations
verpflichtet sich den Klient unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, sollte absehbar sein, dass Walter Translations eine
vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann.
d) Sollte ein fixes Lieferdatum schriftlich vereinbart worden sein und Walter Translations aus unabwendbaren Umständen oder
durch höhere Gewalt an der Fertigstellung der Leistungen gehindert werden und vom Klient nicht erwartet werden kann weitere
Verzögerungen in Kauf zunehmen, ist der Klient berechtigt den Vertrag einseitig aufzuheben. In diesem Fall ist Walter
Translations von Entschädigungszahlungen ausgenommen. Vertragsaufhebungen dieser Art befreien den Klient zudem nicht von der
Vertragsbindung Walter Translations für die bereits geleistete Arbeit entsprechend finanziell zu kompensieren.
e) Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn das Übersetzungs- oder Transkriptionsprodukt nachweisbar an den Klienten versandt
wurde.
f) Der Klient hat alles in seiner Macht stehend Mögliche zu tun, um eine erfolgreiche Lieferung zu gewährleisten. Jedwede
Verweigerung der Annahme des fertiggestellten Übersetzungs- oder Transkriptionsproduktes begründet eine Nichteinhaltung
seitens des Klient, auf Grund derer automatisch Paragraf 9.d) dieser AGB zum Tragen kommt/wirksam wird.
5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten
a) Der Klient hat Walter Translations rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung oder
Transkription zu unterrichten (d.h. Medium, Anzahl der Ausfertigungen, usw.).
b) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Klient unaufgefordert und
rechtzeitig Walter Translations zur Verfügung zu stellen. Walter Translations wird den Klient unverzüglich informieren, sollte
es feststellen, dass nicht alle benötigten Unterlagen und Information erhalten wurden.
c) Sollte der Klient Walter Translations nicht rechtzeitig die benötigten Unterlagen und Informationen zukommen lassen, ist
Walter Translations dazu berechtigt die Lieferfrist zu verlängern und eine Entschädigung für entstandene Aufwendungen zu
verlangen.
d) Sollte das Fehlen benötigter Unterlagen und Informationen die Erfüllung des Auftrages für Walter Translations erheblich
erschweren, ist Walter Translations dazu berechtigt den Auftrag abzubrechen und vom Klienten eine Entschädigung für
bereits geleistete Aufwendungen zu verlangen.
e) Walter Translations haftet nicht für Fehler, die aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten seitens des Klienten entstehen
6. Fehler oder Mängel
a) Walter Translations haftet für Fehler oder Mängel, die bei der Durchführung eines Auftrages entstehen sollten,
es sei den diese Fehler oder Mängel sind durch Fehler oder Mängel im Ausgangsmaterial begründet.
b) Sollten Fehler oder Mängel bei der Durchführung des Auftrages entstanden sein, behält sich Walter Translations das Recht auf die
Beseitigung dieser auf eigene Kosten vor. Der Klient hat das Recht die Beseitigung solcher Fehler oder Mängel zu beantragen.
Anträge auf Fehler- oder Mängelbeseitigung müssen vom Klienten schriftlich unter genauer Angabe des Fehlers/Mangels binnen fünf
(5) Tagen nach Eingang der Lieferung bei Walter Translations eingehen. Der Klient hat Walter Translations eine angemessene
Frist für die Nachbesserung anerkannter Fehler oder Mängel einzuräumen. Bei Übersetzungen: Unterschiedliche Auffassungen zum
Textstil begründen keinen Mangel. Unterschiedliche Auffassungen zur Terminologie begründen ebenfalls keinen Mangel, wenn der
Klient Walter Translations keine Liste der anzuwendenden Termini vor Übersetzungsbeginn bereitgestellt hat.
7. Haftung
a) Walter Translations haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie Verlusten oder Schäden, die direkt und
nachweislich auf Grund von Unzulänglichkeiten seitens Walter Translations beim Klienten entstanden sind. Walter Translations
haftet unter keinen Umständen für jedwede Art anderer Verluste oder Schäden, wie indirekte Verluste, Folgeschäden,
Handelsverluste, Verluste auf Grund von Verzögerungen in der Ausführung von Aufträgen, oder Profitverlusten.
b) Die Haftung kann die im Vertrag vereinbarte Vergütung bzw. den konkreten Betrag der in Rechnung gestellten Leistungen
nicht übersteigen.
c) Im Ausgangsmaterial enthaltene Mehrdeutigkeiten befreien Walter Translation von jedweder Haftung.
d) Walter Translations wird angemessen mit dem ihm anvertrauten Besitztümern des Klienten umgehen und diese nicht verleihen
oder für andere Zwecke als die vorgesehenen verwenden. Walter Translations haftete jedoch nicht für den Verlust oder die
Beschädigungen von Dokumenten, Dateien oder Datenträgern, die für die Durchführung des Auftrages vom Klienten bereitgestellt
wurden; noch haftet Walter Translations für Schäden oder Verluste die aus (i) dem Gebrauch von Informations- oder
Telekommunikationsmedien, (ii) dem Transport oder Versand von Dateien oder Datenträgern, oder (iii) dem Vorhandensein von
Computerviren in Dateien oder auf Datenträgern entstanden, die von Walter Translations bereitgestellt wurden.
e) Schadensersatzansprüche Dritter jedweder Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Geheimhaltung
a) Walter Translations verpflichtet sich, Stillschweigen über die vertrauliche Informationen von Dokumenten und
Dateien zu bewahren, die ihm vom Klienten für die Durchführung des Auftrages bereit gestellt wurden. Informationen, die für die
Öffentlichkeit bestimmt sind oder die auf anderem Wege (ohne Beziehung zum Auftrag stehen) bei Walter Translations eingehen,
stellen keine vertraulichen Informationen dar.
b) Wenn nicht ausdrücklich gegenteilig beschlossen wurde, ist Walter Translations dazu berechtigt Dritte mit der Durchführung
eines Auftrages (im Ganzen oder in Teilen) zu beauftragen. Walter Translations verpflichtet sich sicherzustellen, dass Dritte
diesen Geheimhaltungsparagraf einhalten und von diesen zu verlangen eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit Walter Translations
zu unterzeichnen. Walter Translations haftet nicht für die Vertraulichkeitsverletzung durch Dritte.
c) Der Klient verpflichtet sich dazu Walter Translations jedem Antrag auf Auskunft über den Inhalt des zu übersetzenden oder
transkribierenden Textes nachzukommen. Die Kosten und Risiken der Übermittelung dieser Informationen und Unterlagen trägt der
Klient.
d) Wird die Lieferung des Übersetzungs- oder Transkriptionsproduktes an den Klienten auf dem selben Weg ausgeführt, wie die
Übermittelung des Ausgangsmaterials an Walter Translations, stellt dies keine Verletzung dieses Geheimhaltungsparagrafen dar,
wenn der Klient nicht ausdrücklich vorher auf schriftlichem Weg eine andere Lieferungsmethode festgelegt hat.
9. Preis und Vergütung
a) Preise basieren auf den aktuellen Preislisten von Walter Translations, wenn nicht gegenteilig vereinbart.
Ferner kann Walter Translations Auslagen für die Durchführung eines Auftrages dem Klienten in Zahlung stellen. Es ist Walter
Translations freigestellt einen Mindestsatz/preis für Übersetzungs- oder Transkriptionsleistungen zu berechnen.
b) In einem Angebot enthaltene Preise gelten nur für die darin festgeschriebenen Leistungsbeschreibungen. Alle im Angebot
enthaltenen Preise sind zuzüglich einer Mehrwertsteuer.
(c) Der Klient verpflichtet sich dazu Walter Translations im vollen Umfang für den im Angebot und/oder Vertrag vereinbarten
Preis gemäß den darin und in der Rechnung festgeschriebenen Konditionen zu vergüten.
d) Die Vergütung, wenn nicht gegenteilig ausdrücklich schriftlich vereinbart, hat binnen vierzehn (14) Tagen nach
Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Vergütung hat im vollen Umfang, ohne Abzüge, Gegenrechnungen oder Zahlungsaufschübe zu
erfolgen. Sollten Zahlungen nicht innerhalb des gesetzten Zeitraumes eingehen, ist der Klient im Verzug und ist von Walter
Translations darüber in Kenntnis zu setzen. Klienten im Verzug sind verpflichtet Walter Translations den gesetzlich
festgelegten Zinssatz zuzüglich des Rechnungsbetrages vom Fälligkeits- bis Erfüllungstag zu zahlen.
e) Bei Auslandsaufträgen hat der Klient die von seinem Bankinstitut zusätzlich anfallenden Transfergebühren zu berücksichtigen
und zu bezahlen. Da diese von Bank- zu Bankinstitut variieren, werden diese dementsprechend nicht in den von Walter Translations
erstellten Rechnungen ausgewiesen.
10. Eigentumsvorbehalt, Urheber- und Nutzungsrecht
a) Zuwider Vereinbarungen, die Gegenteiliges festsetzen, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und
Erfüllung aller im Vertrag festgesetzten Verpflichtungen des Klienten gegenüber Walter Translations, Walter Translations Eigentümer
eines Übersetzungs- oder Transkriptionsproduktes. Walter Translations behält sich zudem sein Urheberrecht für Übersetzungsprodukte
vor.
b) Walter Translations ist berechtigt frei über Glossare und sogenannte Übersetzungsgedächtnisse, die im Zusammenhang mit der
Erfüllung eines Auftrages entstehen, zu verfügen. Diese Glossare und Übersetzungsgedächtnisse können als ein Hilfsmittel für
Übersetzungen genutzt werden.
c) Zuwider Vereinbarungen, die Gegenteiliges festsetzen, sollten Urheber- oder andere Rechte aus der Verwendung dieser Glossare
und/oder Übersetzungsgedächtnisse entstehen, sind diese ausdrücklich Walter Translations zu zuschreiben.
11. Änderungen und Stornierungen
a) Fragt der Klient nach einer Auftrags- oder Vertragsänderung, ist Walter Translations dazu berechtigt dem
Klient die zusätzlich entstandene Arbeit auf der Basis der aktuellen Preislisten von Walter Translations zu berechnen und die
Lieferfrist anzupassen oder Auftrag abzubrechen und Vertrag aufzuheben. Bei Vertragsaufhebungen ist der Klient dazu verpflichtet
Walter Translations für die bereits geleistete Arbeit zu kompensieren und den Obliegenheiten in Paragraf 11.c) nachzukommen.
b) Auftragsstornierungen oder Vertragsaufhebungen seitens des Klienten, verpflichten den Klient dazu Walter Translations für
die bereits geleistete Arbeit und, wenn angemessen, auf Basis eines Stundensatzes für die Zeit, die für die Recherche für den
Teil des noch nicht erfüllten Auftragsumfangs aufgewendet wurde, zu kompensieren. Walter Translations verpflichtet sich die
Ergebnisse der bereits geleisteten Arbeit dem Klienten auf Anfrage zur Verfügung zu stellen, jedoch haftet Walter Translations
nicht für die Qualität dieser.
c) Sollte Walter Translations bereits Zeit für die Durchführung des stornierten Auftrages zurückgestellt haben, kann Walter
Translation 50% des vereinbarten Preises für die noch nicht geleistete Arbeit verlangen.
12. Vertragsauflösung und höhere Gewalt
a) Sollte der Klient den Verpflichtungen dieser AGB nicht nachkommen, dieser insolvent oder zahlungsunfähig,
oder ein Gesuch des Klienten für dessen zwangsmäßige Auflösung oder Insolvenz beantragt worden sein, dieser einen
Zahlungsstopp beantragt oder erwirkt haben, dieser unter der Anordnung einer Schuldablösung stehen oder das Unternehmen oder
Geschäft dessen aufgelöst werden, hat Walter Translations das Recht den Vertrag im Ganzen oder in Teilen aufzulösen und/oder die
Ausführung des Vertrages einzustellen ohne dem Klienten jedwede Entschädigung zahlen zu müssen. In diesem Fall steht Walter
Translations zudem das Recht zu sofortige Zahlung aller bis dahin ausstehender Zahlungsbeträge zu verlangen.
b) Sollte es Walter Translations nicht möglich sein seinen Verpflichtungen dieser AGB auf Grund unabwendbarer Umstände oder
höherer Gewalt nicht nachzukommen, ist Walter Translations dazu berechtigt den Vertrag aufzulösen ohne dem Klient jedweder
Entschädigungen schuldig zu sein. Umstände höherer Gewalt schließen unter anderem Feuer, Unfälle, Krankheitsfälle,
Naturkatastrophen, Streiks, politische Unruhen, Aufstände, Boykotte, Kriege, terroristische Anschläge, Versandbeschränkungen
oder -verzögerungen, Regierungsmaßnahmen, Internetstörungen, Nachlässigkeiten seitens Dritter oder Zulieferer, oder jedwede
andere unabwendbare Umstände über die Walter Translations keinen Einfluss hat.
c) Ist Walter Translations auf Grund höherer Gewalt oder unabwendbarer Umstände gezwungen die weitere Durchführung eines
Vertrages abzubrechen, ist Walter Translations berechtigt für bereits geleistete Arbeit und Aufwendungen, die im
Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages bis zu dem Zeitpunkt entstanden, entschädigt zu werden.
13. Anwendbares Recht
a) Gerichtstand ist Kanada. Es gilt ausdrücklich kanadisches Recht.
b) Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner
Bedingungen nicht berührt.