Berufs- und Ehrenordnung

Datum des Inkrafttretens: 10. Februar 2024

Bestimmung

Die Berufs- und Ehrenordnung legt Verhaltensgrundsätze der Berufsausübung fest und dient dazu ethisch einwandfreies und professionelles Verhalten sowie Qualität unserer Leistungen sicherzustellen.

Allgemeine Grundsätze der Berufsausübung

1. Wir verpflichten uns dazu rechtliche Vorgaben zu beachten, objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln sowie über entsprechende fachliche Qualifikationen zur fachgerechten Erfüllung unserer Aufgaben zu verfügen. Dies schließt ein, dass wir:

2. Wir verpflichten uns dazu stehts professionell und unserem Berufsethos entsprechend zu verhalten.

3. Diskriminierung auf Grund von Rasse, Hautfarbe, sexueller Identität oder Ausrichtung, ethnischer Herkunft, Herkunftsland, Staatsangehörigkeit, Abstammung, Glaubensbekenntnis, Alter, Familienstand oder Behinderungen wird von uns nicht geduldet.

Kompetenzen und Qualifikationen

1. Wir verpflichten uns dazu nur Aufträge entgegenzunehmen, die unseren Fähigkeiten und Qualifikationen sowie unseren Expertisen in den angezeigten Themengebieten entsprechen.

2. Wir verpflichten uns dazu in dem Umfang fortzubilden, wie es zur Erfüllung und Entwicklung der zu unserer Berufsausübung erforderlichen Sprach- und Fachkenntnisse, notwendig ist.

Berufspflichten

Wir verpflichten uns zur Anwendung und Einhaltung folgender Berufspflichten:

Verbindlichkeiten gegenüber dem Klienten

1. Wir erkennen das Recht des Klienten an, andere Kollegen oder kompetente Personen zu konsultieren.

2. Wir verpflichten uns dazu alles in unserer Kraft stehende zu tun, damit aufgebaute Geschäftsbeziehungen mit unseren Klienten auf gegenseitigem Vertrauen basieren.

3. Wir verpflichten uns dazu das Recht unserer Klienten auf Einsicht in Dokumente sowie Erstellung einer Kopie derer, die für oder über den Klienten erstellt wurden, zu achten.

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