Berufs- und Ehrenordnung
Datum des Inkrafttretens: 10. Februar 2024
Bestimmung
Die Berufs- und Ehrenordnung legt Verhaltensgrundsätze der Berufsausübung fest und dient dazu ethisch einwandfreies und professionelles Verhalten sowie Qualität unserer Leistungen sicherzustellen.
Allgemeine Grundsätze der Berufsausübung
1. Wir verpflichten uns dazu rechtliche Vorgaben zu beachten, objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln sowie über entsprechende fachliche Qualifikationen zur fachgerechten Erfüllung unserer Aufgaben zu verfügen. Dies schließt ein, dass wir:
- (a) uns an geltendes Gesetz halten;
- (b) uns höflich, respektvoll und mit Würde gegenüber unseren Klienten verhalten; und
- (c) Feingefühl und Respekt gegenüber Ausgangs- und Zielkulturen zeigen.
2. Wir verpflichten uns dazu stehts professionell und unserem Berufsethos entsprechend zu verhalten.
3. Diskriminierung auf Grund von Rasse, Hautfarbe, sexueller Identität oder Ausrichtung, ethnischer Herkunft, Herkunftsland,
Staatsangehörigkeit, Abstammung, Glaubensbekenntnis, Alter, Familienstand oder Behinderungen wird von uns nicht geduldet.
Kompetenzen und Qualifikationen
1. Wir verpflichten uns dazu nur Aufträge entgegenzunehmen, die unseren Fähigkeiten und Qualifikationen sowie
unseren Expertisen in den angezeigten Themengebieten entsprechen.
2. Wir verpflichten uns dazu in dem Umfang fortzubilden, wie es zur Erfüllung und Entwicklung der zu unserer Berufsausübung
erforderlichen Sprach- und Fachkenntnisse, notwendig ist.
Berufspflichten
Wir verpflichten uns zur Anwendung und Einhaltung folgender Berufspflichten:
- (a) die exakte und sorgfältige Übertragung des Tons und der Sprachebene des Ausgangstextes in die Zielsprache/den Zieltext;
- (b) das Tragen der Verantwortung für die Qualität unserer Arbeit;
- (c) die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen und rechtzeitige in Kenntnissetzung des Klienten, sollte uns dies nicht möglich sein;
- (d) die ausschließliche Auftragsannahme in Sprachen, Sprachkombinationen oder Themengebieten entsprechend unserer Fähigkeiten, Expertisen und Qualifikationen;
- (e) die unverzügliche in Kenntnissetzung des Klienten, sollten uns Fehler oder Mängel in der Ausführung eines Auftrages unterlaufen sein;
- (f) die neutrale, unbefangene und objektive Ausführung von Aufträgen sowie die Unterlassung von Abwandlungen oder Interpretationen des Ausgangsmaterials auf Grund politischer, religiöser, moralischer oder philosophischer Standpunkte sowie jedweder anderer subjektiver Gesichtspunkte.
Verbindlichkeiten gegenüber dem Klienten
1. Wir erkennen das Recht des Klienten an, andere Kollegen oder kompetente Personen zu konsultieren.
2. Wir verpflichten uns dazu alles in unserer Kraft stehende zu tun, damit aufgebaute Geschäftsbeziehungen mit unseren Klienten
auf gegenseitigem Vertrauen basieren.
3. Wir verpflichten uns dazu das Recht unserer Klienten auf Einsicht in Dokumente sowie Erstellung einer Kopie derer, die für oder über
den Klienten erstellt wurden, zu achten.